Das englische Wort "Cookie" bedeutet auf Deutsch "Plätzchen" [1].
Im Sprachgebrauch des Internets bezeichnet der Begriff Cookie Informationen, die auf dem Rechner des Nutzers zumeist in der Datenstruktur des sogenannten Webbrowsers [2] abgelegt werden. Abgesendet werden die Cookies von der Website [3] auf der sich der Nutzer gerade befindet.
Es gibt viele Arten von Cookies [4, 5]. Sie dienen zum einen der Speicherung bestimmter Daten für Ihren gerade stattfindenden Besuch ("Session", Sitzung [klingt im Deutschen etwas seltsam, daher: "Besuch"]) auf dieser Website. Ein Beispiel dafür ist die Aufzeichnung auf welcher Seite Sie sich jetzt gerade befinden. Solche Cookies heißen "Session Cookies" und werden vom Webbrowser beim Schließen zumeist automatisch gelöscht [4, 6]. Ohne diese Art von Cookies wäre das Surfen im Web weniger komfortabel.
Zeigt eine Website Werbung von Drittanbietern, dann werden beim Aufruf von Seiten, die Werbung enthalten, auch Cookies der Werbeanbieter auf Ihren Computer übertragen. Diese dienen (natürlich) dazu etwas über Ihre Vorlieben zu erfahren [7].
Es gibt mehrere Möglichkeiten zu sehen, wer welche Daten sammelt. Zum Beispiel zeigt Ihnen die Vereinigung von Werbetreibenden, die Daten aufgrund der Nutzerinteressen sammeln, namens Network Advertising Initiative [8], welche Firmen solche "Interessensammlungen" auf Ihrem Webbrowser durchführen. Sie können dort auch (nach erfolgter Cookiesuche) diese Art von Cookies ausschließen [9] — ironischerweise dadurch, daß ein weiterer Cookie gesetzt wird.
Auch die weltbekannte Firma Google Inc. arbeitet mit Cookies. Google bietet den Service "Google Analytics" [10] an, der unter anderem dazu dient herauszufinden woher die Besucher einer Website kommen und wieviel Zeit sie dort verbringen. Freundlicherweise stellt die Firma Google Inc. auch gleich ein Zusatzprogramm [11] für alle gängigen Browser zur Deaktivierung von Google Analytics zur Verfügung.
Allerdings können Sie die meisten Browser grundsätzlich so einstellen, daß nur noch bestimmte Cookies — oder gar keine mehr — angenommen werden [12, 13, 14, 15, 16].
Dieser kurze Abriß zum Thema "Cookies" dient zusammen mit der bei Ihrem Besuch auftauchenden Cookie-Meldung dazu die sogenannte "EU-Cookierichtlinie" [17] einzuhalten. Den Sinngehalt und die Auswirkungen dieser Richtlinie faßt dieser britische Videoclip zusammen. (Funny? Yeah, but unfortunately also true!)
Instruktiv in diesem Zusammenhang ist er Umgang mit Cookies auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz [18]. Noch hilfreicher aber ist der Artikel "Verwendung von Cookies nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer?" mit Datum vom 31. März 2014, zu finden im Webauftritt der "IT-Recht Kanzlei". Dort wird eine Vorgehensweise, die dem von der Website Ballon-Schoenemann verwendeten Verfahren zur Einhaltung der EU-Cookierichtlinie ähnelt, als "pragmatischste Lösung" bezeichnet [19].
Folgende Cookies werden von der Website Ballon-Schoenemann gesetzt:
1) adaptive_image. Dieser Cookie dient zur richtigen Darstellung der Bilder und Grafiken auf dieser Website. Er wird, nachdem Sie diese Website verlassen haben, wieder gelöscht (Session Cookie). Dieser Cookie wird immer gesetzt, da er im Sinne der EU-Cookierichtlinie nur technischen Zwecken dient.
2) has_js. Dieser Cookie dient der Erkennung ob der von Ihnen gerade verwendete Webbrowser die Befehle in der Programmiersprache JavaScript akzeptiert. JavaScript ist für die ordnungsgemäße Ausführung dieser Website notwendig. Auch dieser Cookie nachdem Verlassen der Website gelöscht (Session Cookie). Dieser Cookie wird immer gesetzt, da er im Sinne der EU-Cookierichtlinie nur technischen Zwecken dient.
3) simple_cookie_compliance_dismissed. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn Sie durch Betätigung der Schaltfläche "OK" der am oberen Bildschirmrand auftauchenden Meldung, daß diese Website rein technische Cookies verwendet, ebenjene Meldung zum Verschwinden gebracht haben. Dieser Cookie verbleibt — sofern Sie ihn nicht selbst entfernen — für 30 Tage im Dateisystem des von Ihnen gerade verwendeten Webbrowsers bestehen. Dieser Cookie dient dem technischen Zweck, Sie nicht bei einem unter Umständen bald erfolgenden Wiederaufruf dieser Website mit einer erneuten Cookie-Meldung zu belästigen.
Links zu diesem Themengebiet:
1) Deutsche Übersetzung von "Cookie":
dict.cc (Übersetzungswebsite)
2) Was ist ein Webbrowser?
Wikipedia (Deutsch)
3) "Website" bedeutet nicht "Webseite":
Wikipedia (Deutsch)
4) Cookies und deren (zwei) Hauptarten:
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
5) Cookies in ihrer ganzen Vielfalt:
Wikipedia (Englisch)
6) Session Cookie:
Wikipedia (Englisch)
7) Werbung, zugeschnitten auf Nutzerinteressen:
Networkadvertising (Englisch)
8) Network Advertising Initiative:
Seite auf Networkadvertising.org
9) Cookies von Mitgliedern der Network Advertising Initiative anzeigen und deren Cookienutzung abstellen:
Seite auf Networkadvertising.org
10) Google Analytics:
Wikipedia (Deutsch)
11) Google Analytics in Browsern deaktivieren:
Seite auf Google.com
12) Mozilla Firefox und Cookies:
Seite auf Mozilla.org
13) Microsoft Internet Explorer und Cookies:
Seite auf Microsoft.com
14) Google Chrome und Cookies:
Seite auf Google.com
15) Opera und Cookies:
Seite auf Opera.com
16) Apple Safari und Cookies:
"Cookies verwalten in Apple Safari", "Cookies blockieren"
17) Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates:
PDF-Dokument
18) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die folgende Schilderung und Kommentierung des Umgangs mit Cookies auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bezieht sich auf dem Erscheinungsbild und dem Verhalten dieses Webauftritts am 9. November 2015 um 1:26 Uhr.
Zunächst fällt auf, daß beim Aufruf der Website keine Meldung erscheint, daß dieser Webauftritt Cookies nutzt. Erst im sogenannten Footer findet sich ein Link zur "Datenschutzerklärung". Dort heißt es zum "Einsatz von Cookies":
Auf den Seiten unseres Bestellservices für Broschüren kommt ein Cookie zum Einsatz, das für die Zeit ihres Besuchs auf der Website gültig ist. Dies ist für die Funktion des Warenkorbs aus technischen Gründen notwendig. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass Cookies nur für die Dauer der jeweiligen Verbindung zum Internet gespeichert werden.
Es ist also erstens nur vom Einsatz eines Cookies die Rede und zweitens wird dieser Cookie nur im Zusammenhang mit "den Seiten unseres Bestellservices für Broschüren" genannt. Nicht erwähnt wird, daß bereits beim Aufruf der Startseite, also von "http://www.bmjv.de/DE/Home/home_node.html", folgende Cookies gesetzt werden:
JSESSIONID, TS013b568a, server-id
Die Vermutung liegt nahe, daß gerade das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz besondere Sorgfalt bei der Einhaltung der EU-Cookierichtlinie walten läßt. Der Webauftritt dieses Ministeriums zeigt aber weder einen Informationsbalken zur Cookienutzung noch werden in der "Datenschutzerklärung" alle verwendeten Cookies genannt.
Daraus läßt sich schließen, daß die Meldung zur Nutzung von Cookies auf der Website Ballon-Schoenmann zusammen mit der Offenlegung der dabei zum Einsatz kommenden Cookies erst recht die Einhaltung der EU-Cookierichtlinie gewährleistet. Nicht auszuschließen ist natürlich eine "Quod licet Iovi, non licet bovi"-Situation.
19) "Verwendung von Cookies nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer?":
Siehe den Abschnitt "V. Fazit", letzter Absatz. Die hier genutzte Zitierung bezieht sich auf den im Internet vorgefundenen Stand des Artikels am 10. April 2017 um 19:19 Uhr.